„Begleitende Beschwerden“ des TT46
„Überzeugt von der Wichtigkeit der Zeichen, welche mit andernen zusammentreffen und damit eine Symptomengruppe bilden, sammelte ich seit vielen Jahren zu den, in der RAL vorkommenden Nebensymptomen alles dahin Gehörige...dass ich im Stande war, daraus allgemeine Regeln zu abstrahieren. Diese ergaben nun mit großer Sicherheit, dass das eine Mittel weit mehr, als das andere zu solchen vorher, während oder nachher erscheinenden Nebenbeschwerden geneigt sei, dass dann aber diese Letzteren nicht ausschließlich aus diesem oder jenem bestehen, sondern dass überhaupt jede Art von Beschwerden, welche zum Wirkungskreis des Mittels gehört, obwohl die Charakteristischen öfter als die Anderen, dabei als Begleiterin auftreten kann. Auf dieser, seit langer Zeit geprüften und durchaus als richtig befundenen Wahrnehmung beruht die Zusammenziehung der 'Begleitenden Beschwerden' unter einer Rubrik,...und wo solche zur Berücksichtigung kommen, müssen sie unter den Eigentümlichkeiten der mehr oder weniger dabei konkurrierenden Mittel gesucht werden.“[1] [Hervorhebungen durch den Bearbeiter]
Im Unterschied zu den „normalen“, sonstigen Nebenbeschwerden, die zwar gleichzeitig neben anderen Symptomen vorhanden sind, aber damit keine feste Symptomengruppe bilden, handelt es sich also bei den „begleitenden Beschwerden“ des TT46 um Symptome, die nur im Zusammenhang miteinander auftreten.
[1] TT46 XIII XIV (Oktober 1845)