Verwandtschaften
Bei der Verordnung von Zwischenmitteln, Wechselmitteln und Folgemitteln kommen die Mittelverwandtschaften zum Tragen.
Definition:
„Wenn eine Arznei das Vermögen besitzt, die von einer anderen hervorgerufenen Arzneisymptome, nach der Ähnlichkeit ihrer eigenen Wirkungen, heilkräftig (also in der Nachwirkung) auszulöschen, so bezeichne ich das gegenseitige Verhältnis, welches zwischen diesen beiden Arzneien besteht, mit dem Wort Verwandtschaft.“[1]
Unter den Antidoten gegen eine von dem zu antidotierenden Mittel erzeugte Symptomengruppe gibt es einmal diejenigen, die bloß in der Erstwirkung diese Symptome hinweg nehmen und zum anderen diejenigen, die diese Symptome in der Nachwirkung hinweg nehmen.
„Hat man gegen Krankheitssymptome, die durch eine arzneikräftige Substanz hervorgerufen sind, ein Antidot angewendet, welches (bei hinreichend zeitiger Darreichung) solche durch seine Erstwirkung hinweg nimmt, so werden erfahrungsmäßig nur diese getilgt, während sonstige Krankheitszustände, die sich an dem Leidenden vorfinden, dadurch in keiner Weise gebessert werden.
Anders verhält es sich, wenn man in solchem Fall ein Antidot reicht, welches durch seine Nachwirkung die Heilung hervorbringt. Hat man nämlich für den Leidenden eine Arznei ausgewählt, welche der vorhandenen Symptomengruppe am vollständigsten homöopathisch entspricht, (mithin der früher genommenen Arznei verwandt ist), so wird man in der Regel finden, daß diese nicht nur die neuerdings erregten Arzneisymptome fortnimmt, sondern auch, wenn sonst noch Beschwerden da sind, welche irgend im Bereich derselben liegen, diese letzteren heilkräftig auslöscht.
In dieser Erfahrung scheint hauptsächlich die Erklärung einer anderen Erfahrung gesucht werden zu müssen...deren stete Beobachtung, meines Dafürhaltens, für das Geschäft der Heilung von überaus großer Wichtigkeit ist, - jener nämlich: daß einige Arzneien weit heilkräftiger wirken, wenn eine Andere (Verwandte) vorhergegangen ist.“[2] [Nicht kursive Hervorhebungen durch den Bearbeiter]
▶ Verwandte Arzneien ergreifen den Organismus mit größerer Intensität. (Auch eine
Arzneikrankheit gräbt sich tiefer in den Organismus ein, falls längere Zeit allopathische Arzneien gebraucht wurden, die zueinander in antidotarischer Beziehung stehen.) [3]
Beispiele sind die vorzügliche Wirksamkeit von Calc nach Sulf, von Caust nach Sep, von Lyc nach Calc, von Nit-ac nach Calc und Kali-c, von Phos nach Kali-c, von Sulf nach Ars und Merc, und von Sep nach Sil, Nit-ac oder Sulf. Voraussetzung aber ist, dass die Folgemittel homöopathisch gut passen, d.h. auch, dass keine Gegenindikationen bestehen! V. Bönninghausen betont, dass es dabei gleichgültig sei, ob das Mittel B auf A folgt oder umgekehrt. D.h. die Reihenfolge ist dabei (fast[4]) egal! Beispielsweise wirkt Calc nach Lyc genauso gut wie umgekehrt, jedoch nur unter obiger Voraussetzung, dass das Folgemittel streng homöopathisch passend ist, und also auch keine Gegenanzeigen vorhanden sind.[5]
1. „Die verwandten Mittel sind gegenseitig Antidote, und können nach Maßgabe der Ähnlichkeit der Symptome vorzugsweise dazu mit Erfolg angewendet werden, indem sie gewisser als ein anderes, wenngleich teilweise ähnliche Symptome darbietendes Mittel, die entstandenen Arzneibeschwerden heilkräftig, (also nicht palliativ oder durch Erstwirkung) auslöschen.“ [Nicht kursive Hervorhebung durch den Bearbeiter] Allerdings ist nicht jedes verwandte Mittel im Stande, alle Krankheitssymptome, welche das vorhergehende erzeugt hat, zu tilgen, sondern jede Arznei kann natürlich nur solche Heilkräfte äußern, welche innerhalb ihres Wirkungskreises liegen.[6]
2. „Die verwandten Mittel, nach einander gereicht, wirken erfahrungsmäßig weit heilkräftiger, als Nichtverwandte.“
Dessen ungeachtet muss das Ähnlichkeitsprinzip jedesmal die erste und notwendigste Rücksicht bei der Wahl der Arznei abgeben:
„Aber gewöhnlich wird man finden, daß unter mehreren zu Wahl konkurrierenden Heilmitteln, namentlich bei komplizierten chronischen Beschwerden, das Eine oder das Andere sich unter der Zahl der Verwandten befindet, und es wird dann, wenn übrigens keine Gegenindikation zu ermitteln ist, jederzeit geraten sein, diesem vor den anderen den Vorzug zu geben. Oft ist mir selbst der Fall vorgekommen, daß sich bei fernerer genauerer Erforschung und Nachfrage noch manches bisher unbeachtet gebliebene Symptom ergab, welches einem solchen Heilmittel ganz entschieden den Vorzug einräumte, und der Erfolg war dann jedesmal ungemein erfreulich.“[7]
3. Einseitige Krankheiten sind eine ganz vorzügliche Gelegenheit zur Anwendung der Arzneiverwandtschaften:
„…deren Heilung oft durch Mangel an einer hinlänglichen Anzahl charakteristischer Symptome so sehr erschwert wird. Hier bringt eine, nur unvollkommen passende Arznei sehr häufig eine derartige Veränderung im Gesamtbefinden und zugleich mehrere charakteristische Indikationen hervor, daß es nun nicht mehr schwer ist, durch eines der verwandten und dem gegenwärtigen Symptomenkomplex genau entsprechenden Mittel das ganze Hauptleiden samt den neu entstandenen Nebenbeschwerden zu tilgen.“[8]
4. „Noch ausgedehnter (als bei den einseitigen Krankheiten) ist der Nutzen einer genauen Bekanntschaft mit den Verwandtschaften der Arzneien bei den chronischen Krankheiten, welche zu ihrer Heilung fast immer mehrere, nach einander gereichte Arzneien verlangen. Hier erfuhr ich jedesmal den wesentlichsten Nutzen davon, wenn ich nach Ablauf der Wirkungsdauer eines sorgfältig und passend gewählten Arzneimittels ein Folgendes reichen konnte, welches mit dem Vorhergehenden in sehr naher Verwandtschaft stand. Die wohltätige Wirkung einer solchen Arznei, wenn sie richtig homöopathisch gewählt ist, übertrifft meistens alle Erwartung. Daher habe ich es oft auch sehr vorteilhaft gefunden, bei solchen chronischen Beschwerden, die arm an Symptomen und daher schwierig zu heilen sind, gleich von vorn herein unter den anzuwendenden Heilmitteln eine solche Ordnung zu treffen, daß - (wenn nicht etwa später auftretende Symptome Abänderungen nötig machten) - jedesmal nur verwandte Arzneien, und zwar am besten solche, wovon die eine dem Hauptleiden, die andere den Nebenbeschwerden mehr entsprach, auf einander folgten. Nach meinen jüngeren Erfahrungen ist dann in der Regel der Erfolg weit günstiger und schneller, als bei unmittelbaren Wiederholungen derselben Arznei...“[9]
5. „Mehr als einmal ist der Fall vorgekommen, daß zwei Arzneien, die miteinander verwandt waren, in einer Krankheit so miteinander um den Vorzug stritten, daß die Wahl schwer war, und jede von ihnen einige Nebensymptome deckte, welche der anderen fehlten. Hier sah ich den besten Erfolg, wenn ich mit beiden Arzneien fortwährend wechselte, und zwar in nicht gar zu langen Zwischenräumen, so daß jedesmal die Eine gereicht wurde, ehe die Andere völlig ausgewirkt hatte. Die Erstwirkung wurde dann allmählich immer schwächer und dauerte immer kürzere Zeit, die Fortschritte in der Besserung wurden immer bedeutender und es war oft keine andere Arznei zur völligen Genesung weiter nötig.“[10]
6. „Es ereignet sich bekanntlich zuweilen, daß nach einem passend scheinenden Mittel die Symptome sich erhöhen, wie bei einer starken Erstwirkung, ohne daß Besserung darauf folgt. Nicht immer ist dieses Folge eines früheren Missbrauches der eben gereichten Arznei, und der Grund solcher Erscheinungen lässt sich manchmal auf keine Weise auffinden. Hier ist eine Gabe einer verwandten und den Symptomen entsprechenden Arznei ganz vorzüglich an ihrem Ort. In solchen Fällen warte ich die Nachwirkung nicht lange ab, sondern reiche schon bald das folgende möglichst nahe verwandte Mittel, und habe dann fast immer die Freude gehabt, nicht nur schnelle Linderung der erhöhten Beschwerden, sondern auch sehr ansehnliche Besserung des ganzen ursprünglichen Krankheitszustandes zu bewirken.“[11]
7. Eine gute Kenntnis der Arzneiverwandtschaften führt zu „einem deutlicheren Bild von der mehr oder minder umfangreichen Wirkungssphäre und von der Mannigfaltigkeit der Heilkräfte der Arzneien...“ [VHA 9 (1835)]
Eine, durch Zusammenwirken der Erfahrungen und Beobachtungen mehrerer Homöopathen relativ vollständige Übersicht von den Arznei-Verwandtschaften muss „zur Kenntnis des wahren Genius der Arzneien nicht wenig beitragen, wenn beim vergleichenden Studium ihrer reinen Wirkungen auf den menschlichen Körper auch ihr verwandtschaftliches Verhältnis zu Anderen stets im Auge behalten wird.“[12] [Nicht kursive Hervorhebung durch den Bearbeiter]
[1] VHA 1 (1835)
[2] VHA 1 2 (1835)
[3] VHA 2 Anm. (1835)
[4] In den 1853 erschienenen KV, fällt bei den „Verwandtschaften“ auf, dass bei vielen Mitteln, die Einträge nicht ganz identisch nach beiden Richtungen hin sind. Am meisten unterscheiden sich dabei die Grade, selten fehlen auch mal Mittel in einer „Abfolgerichtung“. Meine Stichproben, bei einer ganzen Reihe von Mitteln, haben ergeben, dass die Gradabweichungen zu häufig sind, als dass sie reine Druckfehler wären (Bei Acon wären dies z.B. sonst 10, bei Ars 10, bei Merc 11, bei Puls 15 und bei Sep 7 Fehler). Auch lässt sich aus der Literatur manchmal der Vorzug einer bestimmten Mittelfolgerichtung vermuten. Allerdings sind diese Unterschiede, verglichen mit den identischen Graden in beide Richtungen hin, auch im KV, marginal. Es ist anzunehmen, dass v. Bönninghausen mit den manchmal unterschiedlichen Graden oder, selten, fehlenden Mitteln, durchaus auch auf leichte Unterschiede bei der Bevorzugung einer Abfolgerichtung hinweisen wollte. Die bei den jeweiligen Mitteln in KV angegebenen verwandten Mittel wären dann die zu diesem Mittel (mit wenigen Ausnahmen, s. bei den Zwischenmitteln) günstigen Folgemittel. (Keineswegs gleichgültig jedoch ist die Abfolgerichtung in der Gruppe VII der Konkordanzen des TT46 bei den von mir überprüften Mitteln, und zwar so auffallend, dass eine gleichrangige Umkehrbarkeit die Ausnahme darstellt und sehr viele Mittel jeweils überhaupt nur in einer Abfolgerichtung vertreten sind.)
[5] VHA 3 4 (1835)
[6] VHA 5 (1835)
[7] VHA 5 6 (1835)
[8] VHA 6 (1835)
[9] VHA 7 (1835)
[10] VHA 8 (1835)
[11] VHA 8 9 (1835)
[12] VHA 9 (1835)
Konkordanzen des Therapeutischen Taschenbuches
An Stelle der „Verwandtschaften“ in VHA, die damals (1835) „noch mangelhaft genug waren“, lässt v. Bönninghausen im TT46 (1845) die sog. „Konkordanzen“ (d.h. „Übereinstimmungen“) treten.
Diese Abteilung gibt „die Resultate einer Vergleichung der Wirkungen sämtlicher vorkommender Arzneien untereinander, und zwar zuerst in Beziehung auf die
...[einzelnen] Abteilungen [des TT46], und am Ende (unter Ziffer VII) nach dem daraus gezogenen Mittel“ wieder.
Diese mühsame und großen Zeitaufwand erfordernde Arbeit hat v. Bönninghausens Bekanntschaft mit der RAL bedeutend erweitert und berichtigt.
„Für mich selbst, der ich seit 15 Jahren die RAL, als einen der wesentlichsten Teile der Homöopathie, zu meinem Hauptstudium gemacht habe, waren diese Konkordanzen von der entschiedensten Wichtigkeit, sowohl zur Erkenntnis des Genius der Arzneien, als auch zur Prüfung und Sicherung der Wahl und zur Bestimmung der Aufeinanderfolge der verschiedenen Mittel, namentlich in chronischen Krankheiten. Freilich ist dazu erforderlich, dass man in der RAL schon ziemlich bewandert ist, aber es erleichtert für den Anfänger gar sehr den Gebrauch dieser Konkordanzen, dass die symptomenreichen Polychreste, wie natürlich, die meisten Berührungspunkte darbieten und daher eine genauere Kenntnis dieser Letzten ihn schon in den Stand setzt, sich ihrer leicht und mit großem Nutzen zu bedienen.“[1] [Hervorhebungen durch den Bearbeiter]
Am Ende der Konkordanzen jedes Mittels sind die Antidote und teilweise die schädlichen Folgemittel angegeben. Diesen Feindschaften maß v. Bönninghausen 1835 in VHA ebenfalls eine ziemliche Wichtigkeit bei, nur waren damals die Erkenntnisse darüber noch zu spärlich.[2]
[1] TT46 XV-XVII (Oktober 1845)
[2] VHA 9 (1835)
Körperseiten und Verwandtschaften
In seinen 1853 herausgegebenen „Die Körperseiten und Verwandtschaften, Homöopathische Studien“, wo bei den Verwandtschaften die zur untersten Stufe gehörenden Mittel, die die größte Zahl ausmachten, weggelassen wurden, „um die Übersicht nicht zu erschweren“, betont v. Bönninghausen, wie auch schon bei dem charakteristischen Bezug zur linken oder rechten Körperseite zitiert:
„Übrigens bedarf es wohl für beide Abteilungen [Körperseiten und Verwandtschaften] kaum noch der Erwähnung, dass sie nur zur Beihilfe bei der Wahl der Heilmittel dienen dürfen, und dass der beständige, naturgemäße Grundsatz der homöopathischen Heillehre: Similia similibus! jederzeit und überall das oberste Gesetz ausmachen und für sich allein die Entscheidung begründen muss, wenn die Zahl der aufzufindenden charakteristischen Zeichen in Bezug auf den sonst bekannten Genius der Arznei dazu irgend hinreichen.“[1]
Die in KV von 1853 angegebenen Verwandtschaften der Mittel entsprechen dem aktuellsten Stand der diesbezüglichen Veröffentlichungen v. Bönninghausens und sollten statt der Ziffer VII der Konkordanzen in der Praxis berücksichtigt werden. „Was sich hier vorfindet, ist das Resultat einer vieljährigen Prüfung meiner früheren, ausführlicheren Mitteilung über denselben Gegenstand [d.h. die Konkordanzen], wobei, wie ich selbst erfahren, die allzu große Anzahl der aufgeführten Mittel die Anwendung nur erschwerte.“[2] [Hervorhebung durch den Bearbeiter]
▶ Wie schon früher in diesem Büchlein in einer Anmerkung bei der Abhandlung über die Sykose begründet, sollten bei der Thuj (wenn es sich um die allgemeinen, nicht auf ein einzelnes Miasma bezogenen Mittelverwandtschaften handelt) die in KV angegebenen Verwandtschaften berücksichtigt werden, und nicht die im Anhang des TT2000 angegebenen (sykotischen Vergleichs-) Mittel. Auch bei den anderen Veränderungen der Mittelverwandtschaften im TT2000 gegenüber dem KV ist m. E. Vorsicht angebracht (vgl. später unter der Graduierung „BD“ des TT2000).
[1] KV 6 (August 1853)
[2] KV 5 6 (August 1853)
Ø Die Wiederholung eines schon früher einmal (in C-Potenz) gegen eine Krankheit, die in der
Regel nur einmal den Menschen befällt (z.B. Pocken, Masern, Scharlach), gegebenen Mittels
kann auch nach Jahr und Tag noch wenig wirksam sein.
Ø Verwandte Mittel sind homöopathisch ähnliche Mittel und können die, von der anderen Arznei
hervorgebrachten Symptome, nach Ähnlichkeit ihrer eigenen Wirkungen heilkräftig, d.h. in der
Nachwirkung, auslöschen.
Ø Verwandte Arzneien ergreifen den Organismus mit größerer Intensität (wie schon bei den
Zwischenmitteln beschrieben). Einige Arzneien wirken weit heilkräftiger, wenn eine andere
(verwandte) Arznei vorhergegangen ist, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das
Folgemittel gut homöopathisch passt.
Beispiele: Sulf – Calc, Sep – Caust, Calc – Lyc, Calc – Nit-ac, Kali-c – Nit-ac, Kali-c – Phos,
Ars – Sulf, Ars – Merc, Sil – Sep, Nit-ac – Sep, Sulf – Sep.
Die Reihenfolge ist dabei (fast) egal.
(Zu berücksichtigen sind dabei natürlich auch besonders v. Bönninghausens „Die
Körperseiten und Verwandtschaften“ von 1853 und ggf. weitere Quellen, z.B. die Angaben
am Anfang jedes Mittels in Jahrs „Ausführlicher Symptomen-Kodex“ der homöopathischen
AML, 1848, erster Teil oder am Ende jedes Mittels in Herings „Condensed Materia Medica“
oder den „Guiding Symptoms“ und andere.)
Ø Verwandte Mittel sind gegenseitige Antidote.
Ø Einseitige Krankheiten sind eine vorzügliche Gelegenheit zur Anwendung der
Arzneiverwandtschaften. Hier kann die Verwandtschaft zusammen mit einer oder wenigen
charakteristischen Indikationen helfen, das Folgemittel zu bestimmen.
Ø Bei chronischen Krankheiten sind homöopathisch passende, verwandte Mittel besonders
wirksame Folgemittel. V. Bönninghausen ließ auch gerne solche verwandten Mittel
aufeinander folgen, wobei das eine mehr dem Hauptleiden, das andere mehr den
Nebenumständen entsprach.
Ø Zwei verwandte Mittel können als Wechselmittel gegeben werden, wenn kein Mittel alleine gut
genug passt (auch bei guter Mittelkenntnis!) und jedes von ihnen einige Nebensymptome
deckt, die dem anderen fehlen.
Ø Bei Verschlimmerung der Symptome, ohne nachfolgende Besserung, nach einem
anscheinend genau passendem Mittel (auch ohne früheren Missbrauch dieser Arznei) kann
ein verwandtes und homöopathisch passendes Mittel schnell bessern und die Heilung weiter
vorantreiben.
Ø Die Mittelverwandtschaften und Feindschaften gehören zur Kenntnis des Genius der Arzneien
und helfen beim vergleichenden Materia-Medica-Studium.
Ø Die Mittelverwandtschaften und der Bezug zu den Körperseiten dürfen nur als Beihilfe bei der
Mittelwahl dienen. Darüber steht als oberstes immer das Ähnlichkeitsgesetz.