Unterdrückungen
▶ Bei Unterdrückungen oder dem spontanen Verschwinden von Krankheitserscheinungen mit anschließender Verschlimmerung sollte das Heilmittel sowohl dem vor der Unterdrückung bestandenen Zustand als auch dem nach der Unterdrückung bestehenden Zustand und ggf. der Art der Unterdrückung (z.B. „Nach unterdrückten Ausschlägen“) möglichst ähnlich sein.[1]
[1] AHP 382 386 387 (1863)